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25 November 2024

3. Online-Konferenz der Initiative: Das neue Straßenverkehrsrecht in der Praxis / 29.11.2024, 14:00 – 16:00

Das Programm steht: die Online-Konferenz der Initiative am kommenden Freitag setzt die Handlungsspielräume für die Landkreise, Städte und Gemeinden in den Mittelpunkt. Praxisorientierte Keynotes mit anschließender Diskussionen beleuchten und erörtern die unterschiedlichen Perspektiven für kleine, mittlere und große Kommunen.  

 

Programm:

14:00

Begrüßung

Thomas Dienberg (Stadt Leipzig, Baubürgermeister), Frauke Burgdorff (Stadt Aachen, Stadtbaurätin), Sprecher und Sprecherin der Initiative „Lebenswerte Städte“

14:10

Einführung in Veranstaltung

Burkhard Horn

14:15

Keynote (I): Fachliche Einordnung der Novelle

RA Dr. Roman Ringwald,
Kanzlei Beck Büttner Heldt (BBH)

14:30

Keynote (II): Sicht des Gesetzgebers

Anne-Christin Beutel (Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat „Ordnung des Straßenverkehrs (Verhaltensrecht)“)

14:40

Keynote (III): Sicht der Länder

Diether Schönfelder (Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

14:50

Keynote (IV): Sicht einer Kommune

Dirk Voitel (Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat, Abteilungsleiter „Grundsatzaufgaben und Dauerhafte Verkehrsanordnungen“)

15:00

Diskussion

über das digitale Tool „Slido“

15:45

Ausblick: Wie geht’s weiter?

Frauke Burgdorff (Stadt Aachen, Stadtbaurätin), Sprecherin der Initiative „Lebenswerte Städte“

15:55

Verabschiedung

Burkhard Horn

Moderation: Burkhard Horn (freiberuflicher Stadt- und Verkehrsplaner)

Hintergrund: Durch die Neufassungen von StVG und StVO wurden mit dem Vorrang der Sicherheit vor der Leichtigkeit, der Aufnahme neuer Ziele wie Klimaschutz und Städtebau und dem Einstieg in die Abkehr von der Dominanz des motorisierten Verkehrs auch durch einzelne Neuregelungen in der StVO wichtige Weichen in Richtung Zukunft gestellt. Die Forderungen der über 1.100 Mitglieder der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" sind von der Novelle des Straßenverkehrsrechts jedoch nur zum Teil erfüllt worden. Der Anordnung von Tempolimits innerorts sind weiter enge Grenzen gesetzt, der Begründungsaufwand für die verkehrsrechtlichen Anordnungen bleibt hoch.