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22 November 2022

Oliver Luksic, MdB, Antwortschreiben vom 2. November 2022

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2022 an Herrn Bundesminister Dr. Volker Wissing MdB, in welchem Sie sich nach den Anpassungen des Straßenverkehrsrechts im Hinblick auf den Koalitionsvertrag erkundigen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Das Straßenverkehrsrecht bietet den Straßenverkehrsbehörden bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch aus anderen Gründen (wie z. B. dem Lärmschutz), zu lenken oder zu beschränken.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derart anzupassen sind, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Hierdurch sollen den Ländern und Kommunen größere Entscheidungsspielräume eröffnet werden.

 

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) fasste in der Sitzung am 04./05.05.2022 in diesem Zusammenhang den Beschluss, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzuberufen, die einen weitreichenden Konsens zwischen den teilnehmenden Ländern über eine Reihe praxisgerechter Handlungsvorschläge zur Anpassung des Straßenverkehrsrechts herstellen soll.

 

Es war zunächst vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe ihre Handlungsvorschläge bei der VMK am 12./13.10.2022 vorstellt. Aufgrund der umfangreichen Beratungen zu dem Nachfolger des 9-Euro-Tickets für einen leistungsfähigen ÖPNV, den Sie in Ihrem Schreiben auch hervorheben, wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt vertagt. Nunmehr soll dieser Punkt bei einer Sonder-VMK am 29.11.2022 besprochen werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich diesen Beratungen nicht vorgreifen möchte. Anschließend werden die von der Arbeitsgruppe vorgestellten Handlungsvorschläge im Lichte der Besprechung in der VMK und unter Berücksichtigung auch verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte im Bundesministerium für Digitales und Verkehr erörtert werden.

 

gez.