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Aktuelles:

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12 Juli 2024

Was geht mit dem neuen Straßenverkehrsrecht?
3. Online-Konferenz nach der Sommerpause blickt auf die Praxis.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat die neue Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Das vorherige Plenum hatte bereits das Vermittlungsergebnis zum Straßenverkehrsgesetz bestätigt. Trotz relativ kleiner Schritte beim Thema „Tempo 30“ begrüßt die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ die Novellen ausdrücklich.

Welche echten Verbesserungen im Gesetzespaket stecken, welche konkreten Möglichkeiten sich nun für die Kommunen in Deutschland eröffnen, will die Initiative in ihrer 3. Online-Konferenz nach der Sommerpause herausarbeiten.

„Aus Sicht der Initiative bietet die neue Rechtslage bei weitem noch nicht das, was die Kommunen benötigt. Der Anordnung von Tempolimits innerorts sind weiter zu enge Grenzen gesetzt, der Begründungsaufwand für die verkehrsrechtlichen Anordnungen bleibt zu hoch. Das neue Straßenverkehrsrecht ist mit dem Vorrang der Sicherheit vor der Leichtigkeit und mit der Abkehr von der Dominanz des motorisierten Verkehrs aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Als nächstes müssen wir erreichen, dass es vor allem den vielen Gemeinden, die unter drückendem Durchgangsverkehr leiden, künftig leichter gemacht wird, innerhalb ihrer Ortsgrenzen so zu gestalten, wie es die Bürgerinnen und Bürger brauchen und fordern“, kommentiert Thomas Dienberg, Leipzigs Baubürgermeister und Sprecher der Initiative.

„Mit der Erweiterung des Katalogs verkehrssensibler Einrichtungen, den nun möglichen größeren Lückenschlüssen zwischen bestehenden Tempo30-Strecken, vor allem aber mit der nun möglichen Umverteilung öffentlicher Flächen für Busspuren, den Fuß- und Radverkehr erhalten die Kommunen erheblich mehr Spielräume, als ihnen bisher eingeräumt wurde. Wir möchten die Kommunen in Deutschland aktiv dabei unterstützen, diese Spielräume auszuloten und zu nutzen. Die 3. Online-Konferenz der Initiative widmet sich in Impulsvorträgen und Workshops genau dieser Aufgabe“, erläutert Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin in Aachen in Sprecherin der Initiative.

Die 3. Online-Konferenz der Initiative steht Mitgliedskommunen ebenso wie allen Interessierten offen. Verbände, Initiativen und Medienvertreterinnen und –vertreter sind ausdrücklich willkommen. Termin der Konferenz und Tagesordnung werden über die Homepage der Initiative sowie über den Newsletter bekanntgegeben. Dann ist auch die Anmeldung via Website-Formular möglich.  

Hintergrund:
In der im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründeten Initiative setzen sich bundesweit und über alle Parteigrenzen hinweg 1100 Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen dafür ein, künftig selbst darüber entscheiden zu dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen! In den Städten und Gemeinden der Initiative leben über 40 Millionen Menschen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Leipzig
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau

Geschäftsstelle der Initiative
,,Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 - 6

04109 Leipzig

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.lebenswerte-staedte.de

 

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09 Juli 2024

16 Neuzugänge zum 9. Juli

Wie immer in Reihenfolge der Beitrittserklärung ...

Mühltal und Schöneck in Hessen, Kirchheim b. München und Kaufbeuren in Bayern, Brombachtal in Hessen, Wachtberg in Nordrhein-Westfalen, Donauwörth in Bayern, Erbach und Gründau in Hessen, Elze in Niedersachsen, Mossautal in Hessen, Apen und Belm in Niedersachsen, Mudenbach in Rheinland-Pfalz, Görzke in Brandenburg sowie Treuchlingen in Bayern.

Danke für Ihr Engagement

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14 Juni 2024

Medieninformation - Leipzig/Aachen 14. Juni 2024

Straßenverkehrsgesetz verabschiedet 

Heute haben zunächst der Bundestag und wenige Stunden später auch der Bundesrat die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes bestätigt. Im Bundesrat hatte das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ am 24. November 2023 zunächst nicht die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit erhalten.
Nach umfangreichen Abstimmungen im Vorfeld konnte nun diese Woche im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss erzielt werden, der aus Sicht der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ die Grundlage dafür bildet, dass Städte, Gemeinden und Landkreise künftig mehr Handlungsspielräume erhalten. Das Straßenverkehrsgesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

„Die Initiative setzt sich seit ihrer Gründung vor rund drei Jahren dafür ein, die Bedürfnisse der Kommunen stärker im Straßenverkehrsrecht zu berücksichtigen. Vor allem von der Aufnahme neuer Hauptziele im Straßenverkehrsgesetz (StVG) wie Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Interessen erhoffen wir uns künftig mehr Beinfreiheit für die Kommunen. Die flexiblere Anordnung von Tempolimits innerorts, Busspuren aber auch Anwohnerparken sollen den Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten verschaffen, den Verkehrsraum vor Ort aktiv gestalten zu können. Es geht darum, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Sicherheit bleibt dabei auch künftig die wichtigste Prämisse“, kommentiert Thomas Dienberg, Leipzigs Baubürgermeister und Sprecher der Initiative. Mit dem neuen Gesetz sind die Forderungen der Initiative nur zum Teil umgesetzt. Umso wichtiger ist deshalb, dass die künftige Straßenverkehrsordnung die Erwartungen erfüllt.

Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin in Aachen und Sprecherin der Initiative ergänzt: „Was wir damit vor Ort konkret leisten können, müssen wir noch prüfen. Die tatsächlichen Handlungsspielräume der Kommunen hängen vor allem von der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Unseren Informationen nach soll diese auch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Natürlich hoffen wir, dass die künftige Straßenverkehrsordnung ihren Beitrag dazu leistet, dass unsere Mitgliedskommunen ihre Straßen und Wege künftig mit weniger Aufwand und vor allem rechtssicher so gestalten können, wie es sich die Bürgerinnen und Bürger wünschen.“

Welche Möglichkeiten haben die Kommunen, den Verkehr in ihren Städten und Gemeinden künftig komfortabler, sicherer und orientiert an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu gestalten?

Diese Frage soll im Mittelpunkt der 3. Online-Konferenz der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ nach der Sommerpause stehen. Termin und Programm werden hier an dieser Stelle sowie per Newsletter bekanntgegeben.

 

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09 Juni 2024

10 Neuzugänge zum 9. Juni

Kassel in Hessen, Wilhelmshaven und Goldenstedt in Niedersachen, Tegernsee in Bayern, Rauschenberg in Hessen, Herne in Nordrhein-Westfalen, Ebsdorfergrund in Hessen, Böblingen in Baden-Württemberg, Rethem (Aller) in Niedersachsen und Klötze in Sachsen-Anhalt.

Danke für Ihr Engagement

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09 Mai 2024

15 Neuzugänge zum 9. Mai

Herzllichen Willkommen in der Initiative:

Bad Krozingen in Baden-Württemberg, Aukrug in Schleswig-Holstein, Seggebruch und Elbtalaue in Niedersachsen, Büsum in Schleswig-Holstein, die Samtgemeinde Meinersen wie auch ihre Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) in Niedersachsen, Breuberg in Hessen, Helpsen in Niedersachsen, Eichenau in Bayern, Hachenburg in Rheinland-Pfalz sowie Runkel/Lahn in Hessen.

Danke für Ihr Engagement